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GELDWÄSCHEPRÄVENTION UPDATE

Professionelle Geldwäscheprävention: Aufbauseminare für effektive Maßnahmen gegen Finanzkriminalität mit S+P

In diesen Seminaren lernst du, wie du deine Geldwäschepräventionsmaßnahmen auf ein neues Level heben und so dein Unternehmen noch besser vor den Gefahren von Finanzkriminalität schützen kannst.

Gemeinsam mit unseren erfahrenen Experten vertiefst du dein Wissen über die internationalen Regelungen und Standards der Geldwäscheprävention und erfährst, wie du ein effektives System zur Risikobewertung und Risikovermeidung aufbaust. Außerdem lernst du, wie du Mitarbeiter für das Thema Geldwäsche sensibilisierst und wie du interne Kontrollen und Überwachungsmechanismen optimieren kannst.

Durch praxisnahe Fallstudien und Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmern erweiterst du dein Know-how und kannst das Gelernte direkt in die Praxis umsetzen. Du wirst nach den Seminaren in der Lage sein, dein Unternehmen noch besser gegen die Risiken von Finanzkriminalität abzusichern und so einen wertvollen Beitrag zur Compliance in deinem Unternehmen zu leisten.

Nutze die Chance, mit S+P zum Experten für Geldwäscheprävention zu werden. Wir freuen uns darauf, dich bald bei uns begrüßen zu dürfen!


Geldwäscheprävention Update: 6. EU Geldwäscherichtlinie

6. EU Geldwäscherichtlinie – Änderungen im Überblick – Mit der 6. EU Richtlinie 2018/1673 vom 23. Oktober 2018 erfolgte eine weitere Verschärfung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche. Hierzu werden 24 Erwägungsgründe für eine verbesserte Prävention gegen Geldwäsche, Terrorismusfinzierung und Proliferationsfinanzierung angeführt. Die Richtlinie ist bis zum 3. Dezember 2020 umzusetzen.

  • „Melden schützt Dich!“. Diese Aussage könnte künftig unter Umständen nur noch eingeschränkt gelten. Bei einer zuvor erstatteten Verdachtsmeldung kann dies ein Problem in der Praxis des Geldwäschebeauftragten werden. Die Haltefrist von drei Werktagen (§ 46 Abs. 1 GwG) ist abgelaufen und es liegt keine Einstellungsverfügung der FIU vor. Vertragliche Pflichten machen aber die Durchführung der Transaktion erforderlich. Nach der 6. EU Geldwäscherichtlinie können Mitgliedsstaaten (explizit) regeln, dass eine Handlung wegen Geldwäsche strafbar ist, wenn der Täter den Verdacht hatte oder ihm bekannt hätte sein müssen. (Art. 3 Abs. 2 der 6. EU Geldwäscherichtlinie).
  • Wenn der Täter Verpflichteter iSd. § 2 Abs. 1 GwG ist (Art. 6 Abs. 1 b) der 6. EU Geldwäscherichtlinie) gilt dies als straferhöhender Umstand im Sinne der 6. EU Geldwäscherichtlinie.

Geldwäscheprävention Update

Was ist die sektorspezifische Risikoanalyse Geldwäsche?

Aufbauend auf den Erkenntnissen der Nationalen Risikoanalyse (NRA) 2019 werden in dieser Sektoranalyse die in Deutschland nach deutschem Recht gegründeten juristischen Personen und sonstigen Rechtsgestaltungen auf ihre Anfälligkeit für den Missbrauch zu Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungszwecken untersucht.

Nach deutschem Recht wird zwischen juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts unterschieden. Unter Berücksichtigung des risikobasierten Ansatzes konzentriert sich diese Risikoanalyse auf juristische Personen des privaten Rechts.

Das BMF kommt mit der sektorspezifischen Risikoanalyse zu folgendem Ergebnis: Es ist keine spezifische Anfälligkeit einzelner deutscher Rechtsformen für den Missbrauch zu Zwecken der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung erkennbar.

Was ist die sektorale Risikoanalyse Geldwäsche?

Das BMI hat die sektorale Risikoanalyse mit dem Schwerpunkt Terrorismusfinanzierung durch (den Missbrauch von) Non-Profit-Organisationen in Deutschland veröffentlicht.

Die sektorale Risikoanalyse dient dazu, die Risiken der Terrorismusfinanzierung in Deutschland durch (den Missbrauch von) Non-Profit-Organisationen (NPO) detailliert
zu untersuchen. Dadurch soll insbesondere das Risikobewusstsein der relevanten Behörden sowie der Akteure im Non-Profit-Sektor weiter geschärft werden. Des Weiteren werden zum Ende der Analyse Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
Die sektorale Risikoanalyse folgt auf die erste deutsche Nationale Risikoanalyse, die im Jahr 2019 abgeschlossen wurde. Durch die Nationale Risikoanalyse wurde die Bedrohung, dass terroristische Organisationen Finanzierungsaktivitäten in Deutschland entfalten, mit mittel-hoch bewertet.


Effektives Monitoring von Embargos und Sanktionen

Embargos und Sanktionen sind ein wichtiges Instrument, um Verstöße gegen internationale Normen und Gesetze zu ahnden. Um sicherzustellen, dass die Einhaltung dieser Embargos und Sanktionen auch wirklich eingehalten wird, müssen regelmäßig Kontrollen durchgeführt werden. Hierzu können verschiedene Methoden verwendet werden, zum Beispiel Screening von Finanztransaktionen, SanktionslistenChecks oder das Überwachen von Exporten und Importen. Ebenso können die internationalen Beziehungen und Verbindungen der Beteiligten überprüft werden, um mögliche Verstöße gegen Embargos und Sanktionen aufzudecken.

Der richtige Umgang mit Sanktionslistentreffern ist ein wichtiges Thema, um Embargos und Sanktionen effektiv einzuhalten und Verstöße zu verhindern. Dazu müssen Unternehmen ein umfassendes Verfahren zur Prüfung, Identifizierung und Handhabung von Sanktionslistentreffern entwickeln und regelmäßig überwachen. Bei der Überprüfung von Sanktionslistentreffern müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie die richtigen Informationen erhalten, die Verantwortlichkeiten klar definiert sind und dass notwendige Maßnahmen zur Einhaltung von Embargos und Sanktionen eingeleitet werden.

Was ändert sich mit den Sanktionsdurchsetzungsgesetzen?

Die Sanktionsdurchsetzungsgesetze stellen ein wichtiges Instrument dar, um die Einhaltung von Embargos und Sanktionen zu gewährleisten. Durch die Gesetze wird die Rechtsdurchsetzung bei Embargos und Sanktionen erheblich verbessert und Unternehmen, die sich nicht an die geltenden Sanktionen halten, werden konsequent bestraft. Einige der wichtigsten Veränderungen, die mit den Sanktionsdurchsetzungsgesetzen einhergehen, sind:

  • Die Einrichtung von Sanktionslisten, die regelmäßig aktualisiert werden, um die jüngsten Sanktionen zu berücksichtigen
  • Die Schaffung eines stärkeren Rechtsrahmens, um Sanktionen effektiver durchzusetzen und Verstöße zu ahnden
  • Verbesserte Kontrollen und Überwachung von Finanztransaktionen, Exporten und Importen, um mögliche Verstöße gegen Embargos und Sanktionen zu verhindern
  • Die Einführung eines effektiven Verfahrens zur Verhinderung von Verletzungen von Embargos und Sanktionen, einschließlich der Überprüfung von Sanktionslistentreffern.

Lernen leichter gemacht – mit der S+P Lounge

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Die S+P Lounge ist dein exklusiver Lernbereich. Mit der Lounge kannst du sofort in die digitale Lernwelt von S+P eintreten und deine Weiterbildung beginnen. Dort hast du Zugriff auf alle notwendigen Inhalte.

🚀 Einfacher Zugang mit der S+P Lounge

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